Mitbestimmung 2.0


In Zeiten von Facebook sind viele Menschen vorne dabei, wenn es darum geht mitzuteilen was nicht optimal läuft. Aber wieviele sind auch bereit im echten Leben etwas zur Änderung des Zustandes beizutragen? Sicherlich kann und will nicht jeder Stunden und Tage für ein Thema aufwenden oder hat einfach nicht die Zeit dazu. Aber es reicht schlicht und ergreifend nicht aus zu meckern und zu sagen: „Ich als einzelne Person kann nichts bewirken“.

Eine einzelne Person kann tatsächlich nicht viel bewirken, aber wenn sich viele einzelne zusammenschließen ist die Chance schon etwas größer. Man darf nicht länger zusehen, sondern man muss aufstehen, seine Meinung kundtun und aktiv mitgestalten – denn dann hat man auch die Möglichkeit Dinge die einem am Herzen liegen mitzugestalten.

Mitbestimmung im Kindergarten


Vom Kultusministerium Baden Württemberg ist die Bildung eines Elternbeirates in Paragraph 5 des Gesetz über die Betreuung und Förderung von Kindern in Kindergärten, anderen Tageseinrichtungen und der Kindertagespflege (Kindertagesbetreuungsgesetz - KiTaG) geregelt.

Der Elternbeirat hat im Wesentlichen die Funktion eines Vermittlers zwischen der Elternschaft, dem Träger und der Einrichtung. Bei Entscheidungen aller wesentlichen Angelegenheiten der Erziehung, Bildung und Betreuung in der Einrichtung MUSS er einbezogen werden und kann dort Ideen und Anregungen einbringen.

Dies betrifft also beispielsweise Entscheidungen die Öffnungszeiten oder Ferien betreffen. Ebenso muss der Elternbeirat gehört werden, wenn es um Kostenbeteiligung der Eltern geht zB. kostenpflichtige Ausflüge oder die Kostenbeteiligung an Bastelmaterialen.

Das heißt im Klartext der Elternbeirat sollte frühzeitig über die zu treffende Entscheidung informiert werden und im Anschluss daran auch Zeit haben, seine Gestaltungsvorschläge auszuarbeiten. Anschließend stellt der Elternbeirat seine Ideen vor und diese fließen im Idealfall in die Entscheidungsfindung mit ein. Natürlich dürfen diese Ideen nicht gegen geltendes Recht verstoßen und sollten auch realistisch sein.

Fazit: Wenn der Elternbeirat in seiner Funktion ernstgenommen wird und als Partner der Einrichtung betrachtet wird, ist es ein Gewinn für alle Beteiligten und eine Position in der Eltern Entscheidungen im Kindergarten aktiv mitgestalten können.

Quelle: http://www.kultusportal-bw.de/site/pbs-bw-new/get/documents/KULTUS.Dachmandant/KULTUS/zentrale-objekte-multilink/pdf/bek-70.pdf

(KK)

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